Kurz gesagt
Gesprächsfähigkeit ist die Fähigkeit, im Miteinandersprechen – durch Sprechen und Zuhören – gemeinsam mit anderen einen Sinn zu bilden und diesen Sinn zu verantworten. Der Begriff spielt in der Sprechwissenschaft und der Kommunikationspädagogik eine bedeutende Rolle: Gesprächsfähigkeit ist die Voraussetzung für Dialogfähigkeit.
01
Miteinander Sprechen
Ein Gespräch ist ein gemeinsames Tun – kein Nacheinander von Monologen. Gesprächsfähigkeit zeigt sich deshalb nicht im Reden einer Person, sondern im Miteinander.
Gespräch statt Verlautbarung.
02
Sprechen und Zuhören
Beides gehört untrennbar zusammen. Gefragt sind Verständlichkeit beim Sprechen und Zuhörvermögen beim Hören – auf beiden Seiten.
Wer nur reden kann, ist noch nicht gesprächsfähig.
03
Gemeinsamer Sinn
Sinn bildet sich nach und nach durch das Sprechen und Zuhören aller Beteiligten. Ergibt sich kein gemeinsamer Sinn, liegt kein Gespräch vor – eher ein Aneinander-Vorbeireden.
„Sinn ist nicht. Sinn geschieht.“ (Geißner)
04
Bewirken und verantworten
Gesprächsfähig ist, wer für das Gesagte und den gemeinsam gebildeten Sinn einstehen kann. Wer nicht verantworten kann, was er sagt, ist im Sinne der Definition nicht gesprächsfähig.
Verantwortung macht das Gespräch.